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Arm trotz Arbeit für die Landeshauptstadt?

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Städtischer Personalrat: Hartz IV-Empfänger dürfen nicht zu Billiglöhnern in Saarbrücken werden

Hartz IV-Empfänger dürfen zu gemeinnütziger Arbeit, so genannter Bürgerarbeit, verpflichtet werden. In Saarbrücken steht das 150 bis 250 Menschen bevor. Der Personalrat warnt vor einem "Niedriglohnsektor".

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