Städtischer Personalrat: Hartz IV-Empfänger dürfen nicht zu Billiglöhnern in Saarbrücken werden
Hartz IV-Empfänger dürfen zu gemeinnütziger Arbeit, so genannter Bürgerarbeit, verpflichtet werden. In Saarbrücken steht das 150 bis 250 Menschen bevor. Der Personalrat warnt vor einem "Niedriglohnsektor".
Hartz IV-Empfänger dürfen zu gemeinnütziger Arbeit, so genannter Bürgerarbeit, verpflichtet werden. In Saarbrücken steht das 150 bis 250 Menschen bevor. Der Personalrat warnt vor einem "Niedriglohnsektor".